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Regierung legt Entwurf für Tariftreuegesetz vor
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Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (21/1941) vor. Darin erläutert die Regierung, warum sie ein solches Gesetz für nötig hält: Die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien sei trotz Änderungen am Tarifautonomiestärkungsgesetz, Tarifvertragsgesetz und am Mindestlohngesetz weiter zurückgegangen.
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