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Schlüssel verloren: Müssen Mieter Schadensersatz zahlen?
© iStock/Bet Noire
Ist das Mietverhältnis beendet, will der Mieter schnell ausziehen und der Vermieter möchte die übergebenen Schlüssel für Haus und Wohnung zurückhaben. Unangenehm ist es, wenn sich dann ein Schlüssel beim besten Willen nicht mehr auffinden lässt. Verlegt, verliehen, verloren - der Verbleib ist nicht mehr aufzuklären. Das Problem ist: Mit dem verschwundenen Schlüssel könnten sich Fremde Zugang zur Wohnung verschaffen. Schlimmer noch: Wenn es sich um eine Schließanlage handelt, gewährt der Schlüssel auch Zugang zum Haus. Muss der Mieter in diesem Fall den Austausch der ganzen Schließanlage bezahlen - also neue Türschlösser und Schlüssel für das gesamte Mietshaus? Oder muss er nur seinen verlorenen Schlüssel nachfertigen lassen?
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