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Beabsichtigte Untervermietung: Wann muss der Vermieter zustimmen?
© Stadtratte - iStock
Viele Mieter finanzieren ihre zu große Wohnung, indem sie ein Zimmer untervermieten. Diese Notwendigkeit ergibt sich häufig auch, weil ein Familienmitglied auszieht oder es zu einer Trennung kommt. Der Untermieter hilft dann, die Miete zu finanzieren. Dadurch kann der Mieter seine gewohnte Umgebung behalten. Allerdings kann auch eine zeitweilige berufliche Abwesenheit, eine Fortbildung oder ein Auslandsaufenthalt dazu führen, dass man die komplette Wohnung eine Zeitlang untervermieten möchte, um nicht doppelt Miete zu zahlen und in seine alte Wohnung zurückkehren zu können. In jedem Fall sollte man wissen: Eine Untervermietung ohne Wissen und Beteiligung des Vermieters ist unzulässig.
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