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Bedenken gegen die Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte
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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich in einer Stellungnahme kritisch zur geplanten Anhebung verschiedener Wertgrenzen für Berufungen und Beschwerden geäußert, die das Bundesjustizministerium (BMJV) derzeit sondiert. Zwar begrüßt die BRAK grundsätzlich den Ansatz des Ministeriums, den Zugang zu Rechtsmitteln nicht unverhältnismäßig einzuschränken. Sie warnt jedoch davor, dass insbesondere die vorgesehene Erhöhung der Berufungsgrenze von 600 auf 1.000 Euro punktuell Probleme mit sich bringen könnte.
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