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Betreten verboten: Nutzungsuntersagung bei Wohngebäuden
© Manfred Ament - Fotolia
Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen eine preisgünstige Wohnung in einem etwas älteren Gebäude. Der Vermieter scheint sich um vieles nicht zu kümmern, aber Ihre Wohnung ist in Ordnung. Eines Tages liegt ein Behördenschreiben im Briefkasten. Das Bauamt hat bei einer Ortsbegehung Rattenbefall und bauliche Mängel festgestellt. Die Nutzung des Gebäudes zum Wohnen wird untersagt. Sie haben ein paar Tage, um sich eine andere Bleibe zu suchen. Darf die Behörde das?
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