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EU verklagt Deutschland wegen Gesetzgebung zur Vergabe öffentlicher Aufträge
© Robert Kneschke - shutterstock
Seit Jahren bemängelt die EU-Kommission die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland. Jetzt zieht die Brüsseler Behörde die Zügel an.Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH wegen deutscher Gesetze zur Vergabe öffentlicher Aufträge angestrengt. Trotz leichter Besserungen setze Deutschland entsprechendes EU-Recht bis heute nicht hinreichend um, teilte die Brüsseler Behörde mit. Konkret geht es um die Richtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU zur öffentlichen Auftragsvergabe. Deutschland hat diese durch Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) umgesetzt, jedoch nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission.
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