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Stromversorger darf Umzugskündigung nicht erschweren

© Alex Yeung - Fotolia
Stromversorger dürfen das Sonderkündigungsrecht ihrer Kunden im Falle eines Umzugs nicht unangemessen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Voxenergie und Primastrom entschieden. Die beiden Tochtergesellschaften der Prima Holding GmbH hatten in ihren Geschäftsbedingungen unter anderem verlangt, dass Kund:innen den Umzug bereits vier Wochen vorher anzeigen und dafür spezielle Umzugsformulare verwenden müssen.
