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Schlüssel verloren: Müssen Mieter Schadensersatz zahlen?
Eine unangenehme Situation: Das Mietverhältnis ist beendet, der Mieter zieht aus und der Vermieter möchte die übergebenen Schlüssel für Haus und Wohnung zurückhaben. Nur ist ein Schlüssel beim besten Willen nicht mehr aufzufinden. Verlegt, verliehen, verloren - der Verbleib kann nicht mehr geklärt werden. Nun ist das Problem: Mit dem Schlüssel könnten sich Fremde Zugang zur Wohnung verschaffen. Schlimmer noch: Handelt es sich um eine Schließanlage, gewährt der Schlüssel auch Zugang zum Haus. Muss der Mieter jetzt den Austausch der kompletten Schließanlage bezahlen - also neue Türschlösser und Schlüssel für das gesamte Mietshaus? Oder muss er nur seinen Schlüssel nachfertigen lassen?
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