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Energetische Sanierung und Steuervorteile
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Wer sein bestehendes Wohngebäude energetisch saniert, kann Steuern sparen. Und zwar bis zu 40.000 Euro. Das Finanzamt will dann aber unter anderem eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens sehen. Dafür stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) ab diesem Jahr ein neues Muster zur Verfügung und bietet einen Fragen-Antworten-Katalog an. Was wird wie hoch und wann beziehungsweise wie lange gefördert, wer darf die Maßnahmen ausführen: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) klärt auf.
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