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Welche Rechte gewährt die Sozialklausel gekündigten Mietern?
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Vermieter dürfen ihren Mietern nicht einfach nach Belieben kündigen. Dafür benötigen sie in jedem Fall einen gesetzlich zulässigen Kündigungsgrund. Zusätzlich sind eine Menge Formalien einzuhalten. Wenn der Verlust der Wohnung für den Mieter einen besonderen Härtefall darstellen würde, kann dieser sich auf die gesetzliche Regelung des § 574 BGB berufen - die sogenannte Sozialklausel. Mieter wehren sich damit häufig gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf.
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