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Gebäudetyp-E-Gesetz verfehlt das angestrebte Ziel
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses vom 06.11.2024 zum Gebäudetyp-E-Gesetz zeigt sich die Bauwirtschaft Baden-Württemberg enttäuscht über die erreichten Ergebnisse. "Unser Fazit zur Neuregelung lautet: Gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht. Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung, das Bauen zu erleichtern. Doch das neue Gesetz verfehlt das erklärte Ziel bei weitem. Aus unserer Sicht macht die Novelle das Bauen noch komplizierter und schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit", erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Möller.
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