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Achtung, Eigenbedarf!

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Angesichts einer angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt fürchten viele Mieter, dass ihnen eines Tages der Eigentümer der Immobilie die Kündigung ausspricht. Die Begründung: Eigenbedarf. Das hat der Gesetzgeber eigens als Grund für eine ordentliche Kündigung vorgesehen. Doch nicht jede Variante, die Eigentümer vorbringen, hält auch vor Gericht stand. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat sich mit diesem heiklen Themengebiet befasst und stellt entsprechende Urteile vor.
