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Mecklenburg-Vorpommern: Weiter Kritik am beschlossenen Tariftreuegesetz
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Wenn demnächst die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wird, dann gilt bei öffentlichen Vergabeverfahren: Das Land vergibt nur noch Aufträge an Bieter, die nach Tarif oder vergleichbare Löhne zahlen. Nach wie vor hält der Städte- und Gemeindetag MV das neue Gesetz "nicht für geeignet, unsere Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu unterstützen", so der Vorsitzende Thomas Beyer.
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