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Online seit 2024

Darf der Vermieter Besuchern des Mieters ein Hausverbot erteilen?
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© Stadtratte - iStock
In ihrer Mietwohnung haben Mieter das alleinige Hausrecht. Das heißt: Sie dürfen selbst bestimmen, wer die Wohnung betreten darf - und wer nicht. Das bedeutet für den Vermieter: Er darf die Wohnung grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten. Wenn er dies trotzdem ohne Erlaubnis tut, macht er sich wegen Hausfriedensbruches strafbar. Allerdings hat der Vermieter unter bestimmten Umständen einen Anspruch darauf, eingelassen zu werden - etwa zur Zählerablesung, zur Besichtigung mit Kaufinteressenten, zur Besichtigung von konkreten Mängeln oder Schäden und zur Vorbereitung von Arbeiten zur Sanierung, Modernisierung oder Instandsetzung. Für solche Besuche muss ein Termin mit dem Mieter abgesprochen werden. Sie dürfen nur zu zivilen Uhrzeiten erfolgen. Weigert sich der Mieter, darf der Vermieter sich nicht selbst Zutritt verschaffen. Stattdessen muss er eine gerichtliche Entscheidung erwirken
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