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Eigenbedarfskündigung wegen Berufs- oder Geschäftsbedarfs zulässig?
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Man spricht normalerweise von "Eigenbedarf", wenn der Vermieter selbst zum Wohnen in seine Mietwohnung einziehen möchte - oder zumindest seine nahen Angehörigen. Allerdings ist eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Vermieter die Mietwohnung für berufliche Zwecke benötigt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch 2017 neue Regeln für eine solche Kündigung wegen Berufs- oder Geschäftsbedarf aufgestellt. Für Vermieter ist diese dadurch schwieriger geworden und die Rechte der Mieter wurden gestärkt.
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