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VPB: Fahrradgaragen müssen mancherorts genehmigt werden
© VPB
Immer häufiger entscheiden sich Bauherren für eine Fahrradgarage, beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB). Gerade wertvolle E-Bikes brauchen sicheren Schutz. Wer sein Fahrrad in einer bestehenden Garage unterbringen kann, muss in der Regel nichts weiter beachten. Die Nutzung der Garage oder eines bestehenden Geräteschuppens als Bikeport ist keine relevante Nutzungsänderung und damit erlaubt.
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