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Ein Jahr Wettbewerbsregister - mehr als 200.000 Abfragen
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Halten sich Auftragnehmer an Recht und Gesetz? Damit öffentliche Auftraggeber das schneller herausfinden können, sind sie seit gut einem Jahr bei Aufträgen ab 30.000 Euro netto verpflichtet, eine Abfrage an das Wettbewerbsregister zu stellen. Die Datenbank listet Unternehmen auf, die Wirtschaftsdelikte begangen haben - zum Beispiel Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. 220.000 Abfragen hat es laut Bundeskartellamt in den ersten zwölf Monaten gegeben. In den vergangenen Monaten seien es "täglich deutlich über 1.000 Abfragen" gewesen.
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