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Heizungsgesetz-Debatte: BVerfG-Präsident betont Eigentumsrecht
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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat bei den Diskussionen um das Heizungsgesetz auf die Achtung des Eigentumsrechts hingewiesen. Selbst wenn es einen gesellschaftlichen Wandel gäbe, könne man das Eigentumsgrundrecht nicht aus den Angeln heben. Es müsse in Ausgleich mit anderen privaten und öffentlichen Belangen gebracht werden. Das BVerfG hatte die Verabschiedung des Gesetzes vergangene Woche vorläufig gestoppt.
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