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Die Ankündigung eines Antrags ist kein Antrag
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Kündigt ein Rechtsanwalt dem Gericht an, dass die Berufungsbegründungsfrist wohl verlängert werden müsse, muss er diesen Verlängerungsantrag konkret auch stellen. Der Bundesgerichtshof lehnte ein Wiedereinsetzungsgesuch nach Ablauf der Frist ab, weil der Anwalt durch einen rechtzeitigen Antrag die Wiedereinsetzung hätte entbehrlich machen können. Die bloße Ankündigung könne auch nicht als konkreter Antrag verstanden werden.
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