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Anwaltliche Beratungspflicht bei Vergleichsabschluss
© Norbert Frank
Ein Rechtsanwalt muss seinen Mandanten durch verständliche Darlegung der Sach- und Rechtslage in den Stand versetzen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er einen Vergleich annimmt oder nicht. Der Bundesgerichtshof lässt diese Pflicht nur dann entfallen, wenn der Mandant über die Vorteile und Risiken bereits im Bilde ist. Die Darlegungs- und Beweislast hierüber liege aber beim Rechtsanwalt. ...
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