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Keine Amtshaftung bei Stromkabelschaden durch Straßenbauarbeiten
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Montieren Mitarbeiter eines privaten Fachunternehmens bei Straßenbauarbeiten neue Schutzplanken, handeln sie nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, wenn der beauftragte Betrieb über einen eigenen Ausführungsspielraum verfügt. Beschädigen sie dabei schuldhaft fremde Versorgungsleitungen, haftet die private Firma laut Bundesgerichtshof aus Deliktsrecht. Dagegen sei eine Haftung des Staates nicht geboten. ...
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