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Vereinbarungen zur Abwendung bezirklichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten weiter bindend
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Grundstückeigentümerinnen in Milieuschutzgebieten in Friedrichshain-Kreuzberg und in Pankow sind weiterhin an die Vereinbarungen gebunden, die sie mit den Bezirken geschlossen haben, um das bezirkliche Vorkaufsrecht abzuwenden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Dass die Bezirke das Vorkaufsrecht laut Bundesverwaltungsgericht nicht hätten ausüben dürfen, entziehe den Vereinbarungen nicht nachträglich die Geschäftsgrundlage.
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