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Kita-Bau: Stadt muss Verlegung eines Hubschrauberlandeplatzes bezahlen
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09.05.2023) Verpflichtet sich die Stadt zur Übernahme der Finanzierungskosten für den Bau einer Kindertagesstätte inklusive der Mehrkosten des Bauvorhabens, die sich u.a. aus behördlichen Anforderungen ergeben, gehören Kosten zur Verlegung eines mit dem Bauvorhaben aus Sicherheitsgründen nicht kompatiblen Hubschrauberlandeplatzes zu derartigen Mehrkosten und damit zu den Gesamtfinanzierungskosten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit gestern verkündeter Entscheidung bestätigt, dass der Stadt Lich kein Rückzahlungsanspruch bereits übernommener Finanzierungskosten gegen die Beklagte wegen der geforderten Umlegung des auf dem Gelände der Beklagten befindlichen Hubschrauberlandeplatzes zum Betrieb der Kindertagesstätte zusteht.
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