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Keine Kostenerstattung für Dachertüchtigung wegen abprallenden Schnees
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Das Abprallen von Schnee an einem neu gebauten Gebäude stellt zwar eine Einwirkung auf das Nachbargrundstück dar, beeinträchtigt dies aber regelmäßig nur unwesentlich. Eine andere Beurteilung ist laut Bundesgerichtshof auch nicht deshalb angebracht, weil das benachbarte Dach erst infolge des zusätzlichen Schnees verstärkt werden muss. Dies obliege allein dem die Anlage unterhaltenden Grundstückseigentümer.
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