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Bundeskabinett beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
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Die Bundesregierung hat am 19.04.2023 die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Danach muss ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Mit dem Gesetzentwurf soll der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert, die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt werden.
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