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Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren beschlossen
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Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren mit wesentlichen Änderungen beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es, Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit bedeutsamen Infrastrukturprojekten durch Änderungen in der VwGO zeitlich zu straffen. Dazu wird bei diesen Verfahren etwa die Regelung zur innerprozessualen Präklusion verschärft.
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