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"Wohnungsunternehmen dürfen nicht in teure Ersatzversorgung fallen"
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Häufig haben Wohnungsunternehmen, wie auch Privathaushalte, langfristige Energieverträge abgeschlossen - zumeist zu vorteilhaften Konditionen für ihre Mieter. Während private Verbraucher nach Ablauf solcher Verträge in die Grundversorgung fallen, wollen die Energieversorger größere Vermieter wie etwa Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften in die sogenannte Ersatzversorgung einstufen. Mit der Folge, dass die Wohnungsunternehmen deutlich höhere Energiepreise zahlen müssen. Diese Preise werden letztlich über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergereicht.
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