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Keine Entschädigung für vorläufiges Berufsverbot
© Norbert Frank
Ein Anwalt hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen eines verhängten vorläufigen Berufsverbots im anwaltsgerichtlichen Verfahren. Laut Bundesgerichtshof sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung dafür keine Rechtsgrundlage vor. Auch das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen sei bei einem disziplinarrechtlichen Verfahren nicht anwendbar.
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