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Verschlimmerung einer Krankheit als Härtegrund im Eigenbedarfsfall
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Verneint ein Gericht das Vorliegen von Härtegründen, ohne dabei ein erhebliches Beweisangebot einer Partei zu berücksichtigen, liegt darin ein Gehörsverstoß. Erscheint die Gefahr einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation eines (schwer) erkrankten Mieters durch einen Umzug möglich, muss der Sachverhalt laut Bundesgerichtshof sorgfältig aufgeklärt werden - falls erforderlich durch ein zweites Sachvertändigengutachten.
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