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DAV begrüßt geplante Verschiebung des zertifizierten WEG-Verwalters
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt in einer Stellungnahme die vom Bundesjustizministerium geplante Verschiebung des zertifizierten Verwalters um ein Jahr auf Dezember 2023, um Probleme bei der Zertifizierung wegen zeitlicher Engpässe zu verhindern. Er vermisst in dem Entwurf aber eine Verlängerung der übergangsweisen Fiktion als zertifizierter Verwalter in § 48 Abs. 4 S. 2 WEG. ...
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