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Modernisierungsmieterhöhung: Keine Aufgliederung der Gesamtkosten nach Gewerken
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Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich auch dann nicht erforderlich, wenn umfangreiche und entsprechend kostenträchtige bauliche Veränderungen oder Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden, so der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.07.2022.