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BRAK für klare Definition des Anwaltsberufes
© Norbert Frank
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich in ihrer Stellungnahme zur Konvention des Europarats zu Anwaltsrechen für eine klare Definition des Anwaltsberufes ausgesprochen. Jede Ausweitung auf Personengruppen, die nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind, sollte vermieden werden, heißt es. Die BRAK spricht sich außerdem für eine stärkere Betonung der Unabhängigkeit von Anwaltsorganisationen und damit der Anwaltschaft als solcher aus.
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