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Vorlagen zum Berliner Wohnraumzweckentfremdungsgesetz unzulässig
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Das Bundesverfassungsgericht hat Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Berliner Wohnraumzweckentfremdungsgesetz mangels hinreichender Begründung für unzulässig erachtet. Das OVG hatte argumentiert, das Zweckentfremdungsverbot entfalte eine unechte Rückwirkung hinsichtlich Wohnraums, der schon vor Inkrafttreten des Verbots zu anderen Zwecken (in den Ausgangsverfahren als Ferienwohnung) genutzt worden sei, und das Verbot insoweit für verfassungswidrig gehalten.
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