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Keine zusätzlichen Raucherpausen
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Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird und Arbeitnehmer keine Raucherpausen außerhalb der regulären Pausen machen. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA -- Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, hat aktuell das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (AZ TaBV 12/21) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 29.03.2022 entschieden.
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