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Einsatz von Funkwasserzählern mit Bayerischer Verfassung vereinbar
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/04.05.2022) Ein Verein ist mit seiner Popularklage gegen die Regelungen in der Bayerischen Gemeindeordnung zum Einsatz von elektronischen (Funk-)Wasserzählern gescheitert. Laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayern vom 26.04.2022 sind die Regelungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Der Verein hatte insbesondere mögliche Gesundheitsgefahren und einen "funktechnischen Lauschangriff" gerügt.
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