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Lockdown-Betroffene haben wenig Aussicht auf staatliche Entschädigung
© Danny Schoening - iStock
Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen - aber der Bundesgerichtshof macht Betroffenen wenig Hoffnung auf staatliche Entschädigung. Er bezweifelt, dass die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsregelungen für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind. Das wurde am Donnerstag in der Verhandlung eines Musterfalls aus Brandenburg deutlich. Die Entscheidung soll am 17.03.2022 verkündet werden.
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