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Baugenehmigung reicht nicht für Notwegerecht
© AndreyPopov - iStock
Die baurechtliche Genehmigung einer Garage stellt nur einen notwendigen, nicht aber einen hinreichenden Grund für ein Notwegerecht dar. Der Bundesgerichtshof stellte mit Blick auf eine vorangegangene Entscheidung klar, dass dies auch dann gilt, wenn der Stellplatz nicht mehr angefahren werden kann. Eine eingetragene Baulast auf dem Nachbargrundstück für die Zufahrt genüge ebenfalls nicht.
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