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"Berliner Mietendeckel": Mietzins-Einbehalt rechtfertigt nicht automatisch Kündigung
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Mit Beschluss vom 08.02.2022 zum Aktenzeichen 67 S 298/21 hat die unter anderem für Berufungen in Wohnraumsachen zuständige Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Mitte zurückgewiesen, bei der es auch um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen der Zahlungsverzug einer Mieterin mit Mietanteilen, die sie im Vertrauen auf die Verfassungsgemäßheit des sog. "Berliner Mietendeckels" - d. h. des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln) - einbehalten hatte, die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieterin rechtfertigen könne.
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