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Keine berufsrechtliche Annäherung von Anwaltschaft und Inkassodienstleistern
© Norbert Frank
In einer Stellungnahme zur seitens des Bundesjustizministeriums gestellten Frage der Kohärenz bei der berufsrechtlichen Regulierung der Anwaltschaft und von Inkassodienstleistern lehnt der deutsche Anwaltverein (DAV) eine berufsrechtliche Annäherung von Anwaltschaft und Inkassodienstleistern strikt ab. Eine Nivellierung der Unterschiede würde die Funktion einer unabhängigen Anwaltschaft für die rechtsstaatliche Ordnung schwächen.
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