Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2021
Keine Ansprüche wegen Betriebsschließungsversicherung im ersten Lockdown
© Nedjo - Fotolia
Der Versicherungsfall einer Betriebsschließungsversicherung, die auf das Infektionsschutzgesetz Bezug nimmt, tritt nur für die dort abschließend aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger ein. Ansprüche auf Schadensersatz für den Zeitraum vor Aufnahme von COVID-19/SARS-CoV-2 in das Infektionsschutzgesetz bestünden in diesen Fällen nicht, entschied das Oberlandesgericht Rostock am 14.12.2021 in zwei Fällen.
mehr…