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OLG Nürnberg: Kein gutgläubiger Erwerb "jüngerer" Baumaschinen! IBR-BeitragOLG München/BGH: Bis zu 8,5 % ausstehende Vergütung steht Eigentumsumschreibung nicht entgegen! IBR-BeitragLG Berlin II: Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung! IBR-BeitragBGH: Falsche Rechtsbehelfsbelehrung: Kann man auf die Hilfe des Gerichts hoffen? IBR-BeitragOLG Frankfurt/BGH: Privat- vs. Gerichtsgutachter II: Einholung eines "Obergutachtens" erforderlich? IBR 2025, 497Zeitschriftenschau: Erforderliche Mitwirkungshandlung unterlassen: Besteller haftet auf Schadensersatz! IBR 2025, 502Zeitschriftenschau: Rechtzeitige Vorlage von Ausführungsplänen ist keine Vertragspflicht des Bestellers! IBR 2025, 501
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Wer steuerlich vom Bau einer bezahlbaren Wohnung profitieren möchten, muss sich beeilen. Am 31. Dezember 2021 läuft die Förderungsmöglichkeit ab, daher muss für die entsprechenden Gebäude vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erfolgt sein.
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