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Zustimmung des Gegners zu erneuter Fristverlängerung
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Beantragt ein Anwalt in einer Familiensache eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus ohne die erforderliche Zustimmung des Gegners, beruht das anschließende Säumnis auf seinem Verschulden. Bei unvollständigen Anträgen besteht laut Bundesgerichtshof grundsätzlich keine gerichtliche Hinweispflicht. Über deren Voraussetzungen müsse sich ein Jurist eigenverantwortlich informieren.
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