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Kein Gestaltungsmissbrauch durch Weiterverkauf nach Schenkung
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Bahnt ein Steuerpflichtiger die Veräußerung seines Grundstücks durch seine Kinder an, das er ihnen zuvor geschenkt hatte, missbraucht er dadurch grundsätzlich keine steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Dies ist laut Bundesfinanzhof auch dann der Fall, wenn er die rechtlichen Verhältnisse so gestaltet, dass sich für ihn Steuervorteile ergeben. Der Veräußerungsgewinn sei dann bei den Abkömmlingen zu erfassen. ...