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Debeka Bausparkasse darf keine "Servicepauschale" mehr erheben
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Es bleibt dabei: Die Debeka Bausparkasse darf ihre nachträglich eingeführte jährliche "Servicepauschale" nicht mehr erheben. Der Bundesgerichtshof teilte am Freitag mit, dass er einen für den 06.07.2021 angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben habe, da die Debeka ihre Revision zurückgenommen habe. Die Verbraucherzentrale Sachsen bedauert in einer Mitteilung, dass der BGH nun nicht allgemeinverbindlich klären könne, ob eine solche Pauschale in der Ansparphase zulässig sei.
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