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Telekommunikationsgesetz beschlossen: Nebenkostenprivileg entfällt ab Juli 2024
© ThomBal - shutterstock.com
"Die Würfel sind gefallen. Vorbehaltlich der als sicher geltenden Zustimmung des Bundesrates entfällt die Umlagefähigkeit von Kabelgebühren auf die Mieter:innen ab Juli 2024", erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, angesichts des gestrigen Beschlusses des Bundestages zum Telekommunikationsgesetzes (TKG). "Ein guter Tag für all diejenigen Mieter:innen, die längst von der klassischen Kabelversorgung weg sind und beispielsweise über Internet fernsehen. Für diese bedeuten die monatlichen Kabelgebühren nämlich nur unnötige Mehrkosten."
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