Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2021
Neuigkeiten zum Arbeitszimmer bei eigener Immobilie!
© Gina Sanders - Fotolia
Wird eine Immobilie (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, so ist die eingetretene Wertsteigerung grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen gibt es nur für selbstgenutzte Objekte (Mindestselbstnutzung im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren) oder wenn diese unentgeltlich (Schenkung/Erbschaft) übertragen wurde und die Voreigentümer die 10-Jahres-Frist bereits durchlaufen haben. Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers wurde bisher durch die Finanzverwaltung nicht als "Selbstnutzung" gesehen, so dass die darauf entfallende Wertsteigerung als steuerpflichtig behandelt wurde.
mehr…