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Anforderungen an Nachweis einer Anwaltsvollmacht dürfen nicht überspannt werden
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Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, in der es um die Anforderungen an den Nachweis einer Anwaltsvollmacht geht. Allein aus einer zu einem späteren Zeitpunkt unterschriebenen Vollmachtsurkunde könne nicht auf das Fehlen der grundsätzlich erforderlichen Bevollmächtigung geschlossen werden. Dies stelle eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes dar, so die Koblenzer Richter.
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