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Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses
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Die Bundesregierung befasst sich derzeit mit der Abrechnung von Kabelgebühren über die Nebenkosten von Mietern, dem sogenannten "Nebenkostenprivileg". Welche Auswirkungen die Streichung des "Nebenkostenprivilegs" hätte, sei derzeit Gegenstand der Willensbildung innerhalb der Regierung, heißt es in einer Antwort (19/24093) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23286). Aktuell können Vermieter die Kosten von Kabelanschlüssen auf die Mieter umlegen, ob diese Regelung in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes bestehen bleibt, sei noch offen.
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