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Verjährung von Schadensersatz gehemmt: Auch Vorschussanspruch verjährt nicht!
Bundesgerichtshof
© BGH
Die Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen des Mangels eines Werks erstreckt sich auch auf einen Vorschussanspruch. Diese Hemmung ist auch dann nicht auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs beschränkt, wenn dessen Verjährungshemmung durch die Geltendmachung einer Aufrechnung des Anspruchs im Prozess herbeigeführt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom vom 19.11.2020 (VII ZR 193/19) entschieden.
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