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Neuregelung der Maklerkosten bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
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Am 23.12.2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum bei den Erwerbsnebenkosten zu entlasten. Käufer- und Verkäuferprovision werden durch die gesetzliche Regelung wechselseitig begrenzt. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision im Verhältnis zum Verkäufer geregelt werden kann.
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